csa

 

Grüß Gott auf der Internetseite der CSA Weilheim-Schongau

Startseite

Aktuelles

Termine

Wir über uns

Themen

Links

Mitglied werden

Kontakt

Impressum

27. Juni 2015

Der Mindestlohn führt nicht zu mehr Bürokratie

Bei einer Informationsveranstaltung der Arbeitnehmer-Union (CSA) Weilheim-Schongau zum gesetzlichen Mindestlohn, der seit 1. Januar 2015 gilt, sprach sich der Kreisvorsitzende, Michael Schmatz, dafür aus, die Minijobber, wie von vielen gefordert, nicht von den Aufzeichnungspflichten auszunehmen. „Die geringfügig Beschäftigten“, so Schmatz, „bedürfen eines besonderen Schutzes.“ Sie werden schon immer als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt, wenn es darum geht, ihnen den Lohn für Feiertagsarbeit, während des Urlaubs und bei Arbeitsunfähigkeit zu zahlen. Die CSA ist eine Arbeitsgemeinschaft der CSU, die sich mit Sozial- und Arbeitnehmerthemen befasst.

Rückgang bei Minijobs

Vor der Einführung des Mindestlohns wurde davor gewarnt, dass dieser Arbeitsplätze vernichten kann. Laut Minijob-Zentrale ist die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten in Deutschland im Vergleich zum Jahr 2014 im ersten Quartal 2015 um 2,8 Prozent oder knapp 190.000 auf 6,6 Millionen gesunken ist. Nach den Informationen der Minijob-Zentrale hängt das wahrscheinlich mit der Einführung des Mindestlohnes zusammen. Unklar ist, ob aus Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstanden sind, wenn durch die Einführung des Mindestlohns die 450-Euro-Grenze überschritten wird. Große Jobverluste können bisher nicht festgestellt werden. Nur wenige Branchen spüren, vor allem in Ostdeutschland, negative Auswirkungen. Allerdings warnen Wirtschaftsforscher vor einem zu schnellen Anstieg des Mindestlohnes nach oben.

Fluch und Segen

Für die einen ist der gesetzliche Mindestlohn Fluch und für die anderen Segen. Viele Arbeitgeber halten ihn für ein Bürokratiemonster. Für die Beschäftigten und Gewerkschaften ist er eine Erfolgsgeschichte. Die CSA Weilheim-Schongau lud zu einem Infoabend in Weilheim den Gewerkschaftssekretär, Klaus Brinnig, von der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), und den Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Oberland, Stefan Zirngibl, ein.

IMG3175

Von links nach rechts: Klaus Brinnig (Gwerkschaftssekretär von der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten), Stefan Zirngibl (Kreishandwerksmeister der Region Oberland), Heide Heitzmann (stellvertretende Kreisvorsitzende der Arbeitnehmer-Union Weilheim-Schongau), Martin Meyrl (stellvertretender Kreisvorsitzender der Arbeitnehmer-Union Weilheim-Schongau) und Michael Schmatz (Kreisvorsitzender der Arbeitnehmer-Union Weilheim-Schongau)

Arbeitnehmer wird der Mindestlohn verweigert

Klaus Brinnig stellte fest, dass sich bei ihm immer öfters Gewerkschaftsmitglieder melden, denen die Chefs den Mindestlohn verweigern. Auch Brinnig spricht sich dafür aus, dass die Minijobber nicht vom Mindestlohn ausgeschlossen werden. Streitpunkt herrscht oft, welche Lohnbestandteile auf dem Mindestlohn angerechnet werden dürfen oder nicht. Seit Jahresanfang kommt es immer wieder vor, dass Beschäftigten neue Arbeitsverträge angedreht werden, unter schlechteren Bedingungen ihre Tätigkeit fortzusetzen.

Nur Anlasskontrollen

Stefan Zirngibl stellte fest, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro für die Handwerksbetriebe im Oberland kein Problem ist, weil viele Unternehmen bereits vor dem Jahreswechsel 2014/2015 mehr bezahlt haben. Für 8,50 Euro würde man in unserer Gegend keine Fachkräfte mehr bekommen. Mit der Aufzeichnung der Arbeitsstunden haben die meisten Betriebe kein Problem, weil die Unternehmen mit ihren Kunden immer nach Stunden abrechnen. Insgesamt nimmt aber die Bürokratie zu, das stört ihn. Als Beispiel nannte Zirngibl, die geplante neue Arbeitsstättenverordnung. So soll jeder Arbeitnehmer einen abschließbaren Spind erhalten. Außerdem darf es keine Pausenräume mehr ohne Tageslicht geben. Stefan Zirngibl kritisiert aber auch das Auftreten des Zolls bei Prüfungen. Er hat von Kollegen aus dem Bäckerhandwerk erfahren, dass viele Kunden später ausbleiben, wenn sie bei ihrem Einkauf beobachten, wenn der Zoll ein Geschäft betritt. Sie vermuten, dass da etwas faul sein könnte. Der Mindestlohn darf nicht unter Verdacht zur Totalüberwachung führen. Zirngibl spricht sich nur für Anlasskontrollen des Zolls aus.

CSA-Kreisvorsitzender Michael Schmatz: „Es bleibt abzuwarten, ob der Mindestlohn in Deutschland ein Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik wird.“

Bild & Text: Michael Schmatz